Liebe Gartenfreunde, Sie werden gebeten:

 

 

-Die Hecken und Randbepflanzungen so zu 

  schneiden, das die Wege in ihrer ganzen 

  Breite frei und begehbar sind.

 

-Die Wege, entlang der eigenen Gärten sauber 

  zu halten.

  ( Moos, Laub usw. entfernen ), um Unfällen

  vorzubeugen.

 

Beide Maßnahmen dienen dem Schutz und der 

Sicherheit, außerdem steigern sie den positiven

Eindruck unserer Anlage.

 

 

Der Vorstand


Satzung

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Aktuelle Satzung von 2022
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Mitgliedsantrag
Für aktive und passive Mitglieder
Mitgliedschaftsantrag 2022 (1).pdf
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Protokoll Jahreshauptversammlung 2022
Protokoll_KGV_Jahreshauptversammlung 202
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Allgemeine Hinweise

 

 

Hiermit möchten wir nochmals eindringlich auf § 1 des Unterpachtvertrages

(Pachtgegenstand und Verpachtungszweck) und auf unsere Gartenordnung

§ 1 und § 9 hinweisen.

 

lm § 9 unserer Gartenordnung (Baulichkeiten, Lauben, zusätzliche Einrichtungen) ist nämlich folgendes geregelt:

Jeder Pächter ist dazu verpflichtet, sich vor der Errichtung von Baulichkeiten nach der Notwendigkeit von Genehmigungen zu erkundigen.

 

Art und Umfang der baulichen Nutzungen ergeben sich aus dem

Bundeskleingartengesetz, dem Unterpachtvertrag, den genehmigten Bauplänen sowie den Festlegungen und Anweisungen der Stadt Trier (Grünflächenamt/StadtRaum Trier), des Stadtverbandes Trier der Kleingärtner e.V. und der jeweiligen Vereinsvorstände.

 

Das betrifft u.a. die Errichtung von Solarmodulen, Geräteschuppen,

Gewächshäusern, Spielhäusern, Planschbecken, Partyzelten und Teichen.

 

Der Kleingärtnerverein Trier Mariahof ist an diese Regelungen gebunden und steht unter der Aufsicht sowohl des Stadtverbandes Trier der Kleingärtner e.V.als auch des Grünflächenamtes/StadtRaum Trier. Bei regelmäßige Kontrollen

und Begehungen durch die vorgenannten Stellen werden leider immer wieder Unregelmäßigkeiten in der Anlage festgestellt.

 

Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir alle darauf achten,

unsere Anlage ordnungsgemäß zu gestalten und zu nutzen.

 

Deshalb unsere Bitte an Sie:

 

Bevor Sie etwas in Ihrem Garten verändern oder aufstellen wollen,

sprechen Sie bitte mit dem Vereinsvorstand und stellen Sie rechtzeitig

einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung.

 

 

Wissenswertes